Verordnung 2018
Warum ist PSA gesetzlich geregelt?
Schutzhandschuhe und andere Ausrüstung, die entworfen und hergestellt wird, um eine Person gegen ein oder mehrere Risiken zu schützen, gilt als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und muss nach heutigem Standard der Europäischen Richtlinie 89/686 entsprechen.
Früher gab es in den Mitgliedsstatten der Europäischen Gemeinschaft zahlreiche einzelstaatliche Vorschriften, welche die Anforderungen und Verwendung von PSA regelten. Diese unterschiedlichen Vorschriften über PSA konnten eine Behinderung des Handels darstellen. Eine einheitliche Regelung musste her, um den freien Verkehr von PSA innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass die Produkte ein einheitliches Schutzniveau aufweisen.
Die Richtlinie 89/686/EWG regelt daher sowohl die Bedingungen für das Inverkehrbringen und den freien Verkehr innerhalb der Gemeinschaft als auch die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die die PSA erfüllen muss, um die Gesundheit des Benutzers zu schützen und dessen Sicherheit zu gewährleisten.
Da die Richtlinie selbst nur grundlegende Anforderungen an PSA definiert, wurden harmonisierte Normen erlassen, die bei der Gestaltung, Herstellung und Prüfung der PSA anzuwenden sind. Dabei wurde nicht nur die Schutzleistung der PSA berücksichtigt, sondern auch weitere Kriterien wie Ergonomie und Komfort, die für den Benutzer wesentlich sind.
Warum war eine Überarbeitung der Richtlinie erforderlich?
Heute: Richtlinie 89/686/EWG
Die Richtlinie ist über 25 Jahre alt und entsprach nicht mehr im vollem Umfang geltende Rechtsvorschriften.
Bei ihrer Anwendung zeigten sich Mängel und Unstimmigkeiten.
EU-Richtlinien geben lediglich einen Rahmen vor und müssen im jeden Mitgliedsstaat durch eigene Gesetze umgesetzt werden. Hier gab es einen gewissen Spielraum.
Zukünftig: Verordnung (EU) 2016/425
Die Verordnung tritt am 21. April 2018 in Kraft.
Die Richtlinie 89/686/EWG wird mit Wirkung ab diesem Tag aufgehoben.
Als EU-Verordnung gilt sie direkt in allen Mitgliedsstaaten und muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Somit gibt es keinen Spielraum bei der Umsetzung.